Der aktuelle Auszug vom Amtsgericht gibt die zum Zeitpunkt der Erteilung des Auszuges aktuellen Eintragungen wieder. Er enthält keine Daten über in der Vergangenheit durchgeführte Änderungen hinsichtlich
- 1- der exakten Firmierung der Gesellschaft ,
- 2- einer evtl. Änderung des Firmengegenstandes,
- 3- Erhöhung des Stammkapital
4- oder Änderungen in der Geschäftsführung (Ausscheiden und Neubestellung eines Geschäftsführers oder Prokuristen),
Nicht mehr aktuelle Änderungen werden gerötet eingetragen. Das bedeutet, der aktuelle Auszug gibt keine Auskunft über firmeninterne Veränderungen in der Vergangenheit.
Jede Gründung und Eintragung eines Unternehmens muss über einen Notar erfolgen.
Ist die Gründung rechtlich einwandfrei und der Gerichtskostenvorschuss bezahlt,
ist mit einer Eintragung zwischen 8 und 14 Tagen zu rechnen. Eine Privatperson kann keine Eintragung in das Handelsregister vornehmen.
In der Regel sind wir bemüht, Ihre Bestellung innerhalb von 30 bis 60 Minuten auszuführen.Bei der Vielzahl der Bestellungen kann es unter Umständen zu Verzögerungen bis zu 24 Stunden kommen.
Bei der Bestellung eines Kompaktpaketes kann es zu Fristen bis zu zwei Stunden kommen.
Wir berechnen keine Extrakosten. Lediglich beim Postversand entstehen Ihnen
Kosten von € 2,50.
Rechnungsstellung mit anschliessender Überweisung.
Hier handelt es sich um eine Wiedergabe des eingescannten früheren Registerblattes bis zum Tage der Umstellung auf die elektronische Registerführung in den Jahren 2002 - 2004, beginnend mit der Gründung der Gesellschaft.
Der historische Handelsregisterauszug in der Regel nicht mehr aktuell, da er seit der Einführung der elektronischen Registerführung nicht mehr aktualisiert wurde.
Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen.
Dies gilt für die mittelständische weit verbreitete GmbH , GmbH & Co sowie GmbH & Co. KG.
Kleine Unternehmen müssen nur ihre Bilanz nebst Anlagen veröffentlichen.
Wir recherchieren für Sie, ob einer der nachstehenden Punkte mit „Ja“ beantwortet werden können. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Punkte nicht zwingend eine rechtliche Auslegung für eine Insolvenz ist.
Allerdings besteht, wenn Sie einen der nachstehenden Punkte mit „JA“ beantworten können, die Gefahr einer drohenden Insolvenz. Sollten mehrere Punkte zutreffend sein, so deutet dies auf eine Unternehmenskrise mit einer drohenden Insolvenz hin.
- Zahlungen mit ungedeckten Schecks
- fruchtlos verlaufende Vollstreckungen
- Kreditkündigungen durch Banken
- Stundungs- und Vergleichsversuche
- Nichtzahlung von Mieten und Löhnen
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern
Bei positiven Insolvenzcheck sind Sicherheitsmaßnahmen zur Sicherung Ihrer Forderung erforderlich. Liefern Sie Waren nur durch Vorauszahlung oder per Nachnahme.