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HRA (Handelsregisterauszug)

Das Handelsregister ist eine der wichtigsten Informationsquellen für die europäische Wirtschaft. Die  Eintragungen oder Änderungen  im Handelsregister erfolgen beim Handelsregister des ortsansässigen Amtsgericht des Firmensitzes der  Firma. oder des Unternehmens, deren Notar eine Änderung oder Neugründung anmeldet.

Anmeldungen zum Register
- Neueintragungen
- Veränderungen
- Löschungen
müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.
Im Geschäftsverkehr ist es wichtig, sich über seine Geschäftspartner zu informieren. Dies sollte über einen Handelsregisterauszug geschehen.

Die Eintragungen erfolgen in zwei Abteilungen:
Kapitalgesellschaften werden in Abteilung B eingetragen.
Alle anderen Arten von Unternehmen, wie Einzelkaufleute oder Personenhandelsgesellschaften finden Sie in Abteilung A.


Beide Abteilungen informieren sie über die Rechtsform, den vertretungsberechtigten Inhaber oder Prokuristen und deren Wechsel, das Stammkapital, Unternehmensgegenstand, Firmensitz mit bestehenden Niederlassungen, Eröffnung der Insolvenz bis zur Löschung der Firma.